Assoziierte Mitgliedschaft bei der DBU

Die „Deutsche Buddhistische Union“ [DBU] strebt die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft an. Die wichtigsten Vorteile der Anerkennung sind:

  • Gleichstellung mit den anerkannten Religionsgemeinschaften;
  • die Präsenz in den Medien wird erleichtert;
  • Zugang zu öffentlichen Mitteln für die Errichtung sozialer Einrichtungen wie Jugendzentren, Seniorenheime, Hospize u. a.;
  • Durchführung buddhistischen Religionsunterrichts an allgemeinbildenden Schulen;
  • mehr Mitsprache bei gesellschaftspolitischen Fragen;
  • Möglichkeit zur Einrichtung buddhistischer Friedhöfe.

Um die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft zu erreichen, ist es jedoch nötig, dass je Bundesland mindestens ein Promille der Einwohner als Buddhisten registriert sind. In vielen Bundesländern, u. a. auch Bayern, wird es sehr knapp über diese ein Promille zu kommen. Wenn du dies unterstützen möchtest, gibt es prinzipiell folgende drei Möglichkeiten:

  1. Mitglied werden bei der Gemeinschaft für achtsames Leben Bayern e.V. (Mail an info@gal-bayern.de)
  2. Mitglied werden bei der DBU (Mitgliedsantrag)
  3. Und jetzt neu und beitragsfreiassoziiertes Mitglied (Auf den Seiten der DBU gibt es einen Flyer und einen Mitgliedsantrag)

Als assoziiertes Mitglied drückst du deine ideelle Verbundenheit mit den Zielen und Aufgaben der DBU aus. Die assoziierte Mitgliedschaft ist beitragsfrei.  Es besteht keine Altersbeschränkung für die Mitgliedschaft. Durch Ihre Mitgliedschaft unterstützt Du den Antrag der DBU auf Anerkennung als öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.